Bastian Heckenzan von Glatt [Kr. Hechingen], wegen eines zu Hopffen dem Dorff [Hopfau, Kr. Horb] begangenen Friedbruchs zu Dornhan gefangen, in Ansehnung seiner Jugend, Unverständigkeit und Armut - obwohl niemand für ihn bürgte - gnadenhalber aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Strafe von 20 fl in 4 Jahresraten jeweils an St. Michael [September 29] zu bezahlen; vermag er dies nicht, so soll er sich erneut den Amtleuten stellen. Er verspricht, die Gefängniskosten zu tragen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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