Hermann Strübi von Rappertshüsern reversiert, dass er von Johann Wernherr gen. Messerer von Basel, Tressler des Deutschen Ordens zu Beuggen, namens des Komturs und des Hauskomturs zu Beuggen die Reußen und Weide vom Möhlinbach bis gegen Rappertshüsern um 1 Pfund 8 Schilling jährlichen Zins zu Erblehen erhalten hat .