Werden. -Abt Bernhard belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Johann zu Dienstmannsrecht den Peter zu Meckenstock, auch zu Mitbehuf des Bruders desselben, mit dem Lehngut Waschard auf der Hohen Straße, dessen Solstatt im Kirchspiel Mülheim, die Ländereien aber größtenteils im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig liegen. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Sekretsiegel (Oblatensiegel), Unterschrift.