Georg Graf zu Nassau, Katzenelnbogen usw., Herr zu Beilstein, und Christoffel Graf zu Leiningen, Herr zu Westerburg und Schaumburg, vermitteln in dem Streit zwischen Wilhelm Grafen zu Sayn und Wittgenstein, und Johann Wilhelm Grafen zu Wied, Herrn zu Runkel und Isenburg, wegen der Kirchenrenten im Bann Maxsain. Bei der Pfarre Rückeroth sollen verbleiben der große und kleine Zehnte zu Freilingen, der Heuzehnte, Pflug- und Holzfuhren zu Maxsain; Sayn soll dagegen die zu Wölferlingen (Wolffringen) fallenden Fruchtgefälle und Kleinzehnten behalten und für die Kapelle verwenden. Der Kirche zu Nordhofen (-hoben) sollen Frucht- und Feldzehnte zu Maxsain, der Kapelle zu Maxsain aber die übrigen Gefälle daselbst: Kleinzehnte, Holz- und Pfluggerechtigkeit zufallen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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