Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Reklameordnung für die Stadt Leipzig (Ordnung über die Genehmigung von Außenreklame im Stadtgebiet)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält u. a.: Abschrift der Kommission für Handel und Gewerbe beim Preußischen Landtag Berlin zur Reklameerlaubnis vom 27. Mai 1922.- Sonderdruck aus der "Zeitschrift für Betriebswirtschaft", Jg. 1926, Heft 5.
Akten
Registratursignatur: 345 Eing.B. 3639/1925/26
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).