Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass näher beschriebene Hellergülten der Äbtissin und des Konvents zu Lobenfeld von insgesamt 14 Schilling 4 Heller, u. a. solche in der oberen und mittleren Pflege, im Kaltental und auf ihrer Kelter zu Heidelberg, von seinem Hausküchenschreiber bislang eingenommen (offgehoben) worden sind. Der Pfalzgraf war dem Kloster hingegen näher beschriebene Gülten auf Häusern zu Heidelberg im Wert von 2 Pfund 17 Schilling 6 Heller schuldig. Der Aussteller versichert, sich mit dem Kloster dahin gütlich vertragen zu haben, dass die Zinsen miteinander verrechnet werden und er dem Konvent 2 Pfund 3 Schilling 2 Heller jährlicher Gülte schuldig bleibt. Zum Ausgleich verschreibt der Aussteller dem Kloster auf ewig näher beschriebene Gülten bei Sandhausen und Bierhelderhof (Berhelden), die sein Landschreiber zu Heidelberg bislang eingenommen hatte. Der Pfalzgraf, die Äbtissin Guda (Gütgin) vom Stein und der Konvent zu Lobenfeld versichern ihre Zustimmung und kündigen ihr Siegel an.