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Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als
Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von
Johann [I....
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1494 Juni 19
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark abgerieben)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Dornstag nach Viti im XCIIII iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, für die Einlösung des verpfändeten Wehrda und anderer dazugehöriger Gerichte 100 gute, rheinische Gulden zurückerhalten hat. Von diesem Geld hat Gottschalk von Buchenau als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard ein Drittel, Engelhard zwei Drittel erhalten. Engelhard verzichtet für sich, seine Erben und für die Kinder und ihre Erben auf alle Ansprüche auf die gezahlte Summe gegenüber Abt und Kloster. Die Bürgen der Verpfändung werden von ihren Verpflichtungen befreit. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Engelhard von Buchenau
Vgl. hierzu auch Nr. 1289.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.