Simon Steger zu Sannd Veit, Pfleger zum Lobmstain, trifft mit seiner Frau Eufemia, Tochter des verstorbenen Hanns Angrer und der Eufemia, folgende Eheabmachung: Für das als Heimsteuer mitgebrachte väterliche Erbe von 200 Pfund Pfennig österreichischen Landeswährung ob der Enns gibt er als Widerlegung 200 Pfund Pfennig und als für sie freie, verlorene Morgengabe 100 Pfund Pfennig, dazu, wenn er ohne Kinder stirbt, die halbe fahrende Habe, ausgenommen Ross, Harnisch, Büchsen, Pulver und was sonst zur Wehr gehört. Diese insgesamt 500 Pfund Pfennig werden ihr auf seinem gesamten liegenden und fahrenden Hab und Gut verschrieben. Stirbt er vor ihr, so kann sie, gleich ob Kinder da sind oder nicht, diese 500 Pfund für sich nutzen, bis seine nächsten Erben ihr diese ablösen, was alljährlich 14 Tage vor oder nach Lichtmess möglich ist, wenn zum vorgehenden Quatember die Ankündigung erfolgte. Die abgelösten 200 Pfund Heimsteuer und die 100 Pfund Morgengabe kann sie ebenso wie die halbe fahrende Habe nach ihrem Ermessen verwenden, die 200 Pfund Widerlegung muss sie aber mit Rat ihrer beiderseitigen Freunde anlegen und kann sie dann Zeit ihres Lebens nutzen, dann fallen diese und die Güter, auf denen diese Summe verschrieben ist, an seine nächsten Erben zurück. Hat sie über die Morgengabe und halbe fahrende Habe nichts verfügt, so fallen diese nach ihrem Tode ebenfalls an seine nächsten Erben. Als Witwensitz soll ihr sein Anteil [zu San]nd Veit, den er neben seinem Bruder Wolfgang Steger hat, dienen, der bei ihrer Wiederverheiratung ebenfalls an seine Erben zurückfällt. Stirbt Eufemia vor ihm, so fällt das ihr Verschriebene an ihn zurück. Die 200 Pfund Heiratsgut kann er Zeit seines Lebens nutzen, dann fallen sie an ihre nächsten Erben.; S 1: Ausst., S 2: Wolfgang Steger zu Sannd Veit, sein Bruder, S 3: Hanns Hohenekher zu Hagenperg und Praittpruch, sein Swager.