Dekan Petrus Ferber (Ferwer) und das Kapitel des Julianastifts zu Mosbach im Würzburger Bistum reversieren gegenüber Pfalzgraf Otto I., dass dieser ihnen näher genannte Einkünfte zu Neckarelz (Ellentze) Diedesheim (Dudisheym), Neckarzimmern (Zymmern) und Schreck verschafft hat und ihnen 1.000 Gulden, mit denen sie den Zehnt zu Neckarburken (Burckheim) von Diether von Bödigheim gekauft hatten, hat zukommen lassen, wie es sein Brief ausweist. Darüber hinaus versprechen sie die Einhaltung der nachfolgenden Satzung und Ordnung: Näher geregelt werden das Singen von Vigilien und Messen im wöchentlichem Turnus, beginnend sonntags. Bestimmt wird das Gedenken für Herzog Otto - zu Lebzeiten unter den Lebenden, dann unter den Verschiedenen -, sowie das Gedenken für weitere Personen: Ruprecht d. Ä. genannt "serhe gude" und seine Ehefrau(en) (sin hußfrauwen) [Elisabeth von Namur und/oder Beatrix von Berg]; Ruprecht d. J. gen. "branditz" und seine Ehefrau [Beatrix], die Königin von Sizilien war; König Ruprecht und seine Ehefrau Elisabeth, Burggräfin zu Nürnberg, deren Kinder Ruprecht, Friedrich, Margarethe, Agnes, Else, Ludwig, Johann; außerdem Blanche, Königstochter von England, und Mechthild von Savoyen, beide Ehefrauen Ludwigs; dessen Sohn Ruprecht]; Margarethe, Königstochter von Dänemark und Ehefrau Johanns [= Katharina von Pommern?]; Stephans Ehefrau Anna von Veldenz; und für alle Vorfahren Ottos und Johannas von Bayern und Österreich, ihre Kinder, die Stifter des Stifts und alle gläubigen Seelen. Es folgen nähere Regelungen zu Vertretungen, zur Ausstattung und zu Abläufen sowie Ausnahmen für näher genannte Feiertage. Zur Motivation sollen von den Einkünften aus dem Pfründenkeller dem Priester, der die Messe hält, täglich 1 Maß landläufiger Wein nach Mosbacher Maß und zwei gewöhnliche Wecken gegeben werden sowie den zwei anderen Priestern je die Hälfte davon und den zwei helfenden Schülern zwei Pfennige. Dazu sollen ihnen Messgewänder und Ornamente aus der Sakristei geliehen werden. Nähere Bestimmungen betreffen eine Seelenvesper, Vigil und Seelenmesse am Dienstag und Mittwoch in der Fronfasten unter Beteiligung von Schultheißen und den 12 Ratsherren zu Mosbach. Zur Motivation erhält der Schultheiß zu jedem Fronfasten zwei Wecken und jeder Ratsherr einen Wecken für die Begehung der Andacht. Es folgen nähere Angaben zu Pflichten und Entlohnung des Messners, zur Ausstattung von Ministranten und zu Almosen an St. Martin [= 11.11.]. Die Satzung soll in ein Pergamentbuch geschrieben und durch eine Kette befestigt im Chor öffentlich liegen. Abschließend werden Strafen für Versäumnisse als Gruppe und als Einzelne bestimmt. Zur Besiegelung, an der auch die Vikare des Stifts beteiligt sind, bitten sie Bürgermeister und Rat der Stadt Mosbach sowie den Dekan und das Kapitel von St. Peter zu Wimpfen im Tal hinzu.