(1) B 749 (2) Kläger: J. W. Barkhausen, Kanzleirat, Niederbarkhausen (3) Beklagter: Johannette Wilhelmine, verwitwete Gräfin zur Lippe, als Vormünderin der Grafschaft und deren Kanzlei (4) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1737 ( Subst.: Lic. S. H. Gondela (5) Prozessart: Mandati de transmittendo acta ad impartiales sine clausula Streitgegenstand: Der Kläger erklärt, er habe ein ehemals zu seinem Gut Niederbarkhausen gehörendes Stück, die sog. Overen Röden, nach dem Tode des Käufers, des Vogtes Johann Bracht, unter Anrechnung der ausstehenden Kontributions-Hilfsgelder ersteigert und es in mehreren inzwischen rechtskräftigen Bescheiden nochmals zugesprochen bekommen. (Kontributions-Hilfsgelder könnten seinen Angaben nach gemäß einer pragmatischen Sanktion von 1663 die Besitzer eines kontribuablen Gutes, von denen allein die Kontribution gefordert werden, von den Inhabern von Stücken, die aus dem Gut verkauft oder versetzt wurden, in Höhe von 6 Mgr. je Scheffelsaat Land jährlich fordern.) Er wendet sich dagegen, daß, nachdem die Gräfin die Ansprüche des preuß. Feldwebel Rudolf Simon Heinrich Bracht auf Näherrecht anerkannt hatte, woraufhin er rechtlichen Austrag über die konkurrierenden Ansprüche vor der Kanzlei gefordert hatte, ein Verfahren zwar eingeleitet worden sei, aber nicht zum Abschluß gebracht werde. Er sieht darin eine unzulässige Rechtsverzögerung (protractio iuris), zumal er die Restkaufsumme von 300 Rtlr. deponiert habe, Bracht aber das Land nutze, und fordert Aktenversendung zur Entscheidung durch auswärtige Rechtsgelehrte. Die Beklagte erklärt, die Aussetzung des Stückes zur Versteigerung auf Grund einer Forderung des hohenlohe-bartensteinschen Apothekers Theophil Haupt an Bracht sei rechtlich zweifelhaft gewesen, die Kaufsumme von 300 Rtlr., für die Barkhausen das Stück bekommen habe, möglicherweise unverhältnismäßig zu niedrig. Zudem müsse das Recht Brachts zur Redintegration des ehemaligen Brachtschen Vermögens, die auch im Interesse des gräflichen Hauses und Landes liege, berücksichtigt werden. Sie sieht das Mandat als durch falsche Angaben Barkhausens erschlichen an, erklärt sich aber zur Aktenversendung bereit, wenn Barkhausen vorgängig andere, bisher nicht ausgelöste Bescheide der Kanzlei auslöse. (6) Instanzen: RKG 1737 (1660 - 1737) (7) Beweismittel: Übertragung der Overn Röden mit angrenzendem Gehölz (genaue Grenzbeschreibung) von Jobst Christian, Meier zu Barkhausen, an Johann Bracht, Vogt zu Oerlinghausen, zur Beilegung von Maststreitigkeiten zwischen beiden, 1660 (Q 4). Subhastationsprotokolle (Q 5, in Q 6 Bl. 37 - 38). Botenlohnschein (Q 10). (8) Beschreibung: 2 cm, Bl. 1, 2, 15 - 106, lose; Q 1 - 10, 5 Beil., deren Übergabe im Protokoll ohne Quadrangulierung vermerkt ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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