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Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
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Rep. 2A Regierung Potsdam - Akten >> Rep. 2A Regierung Potsdam - Abteilung I Präsidialabteilung - Polizei- und politische Angelegenheiten >> Politische Polizei >> Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der Ordnung
1931-1932
Enthält u. a.: Antifaschistische Aktionen und Abwehr faschistischer Provokationen durch Kommunisten und Sozialdemokraten. - Demonstrationen und andere Veranstaltungen der KPD. - NSDAP, SA. - Stahlhelm und völkische Verbände. - "Übersicht der auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 getroffenen Maßnahmen" mit Verboten und Auflösungen von Versammlungen und Aufzügen der KPD, von Personenfahrten und Lastwagen, Beschlagnahme und Einziehungen von kommunistischen Plakaten und Flugblättern sowie Verboten periodischer Druckschriften. - "Nachweisungen der Versammlungen und Umzüge unter freiem Himmel und der öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Polizei gegen Störungen eingeschritten ist". - "Der 9. November 1918 und Walter Rathenau, der rote Prophet", Vortrag des Schriftleiters Friedrich Hasselbach in Potsdam.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.