Untergerichtsprotokolle (Bestand)
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NLA OS, Rep 955
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.3 Justiz >> 1.3.1 Altes Reich
1508-1824
Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand vereinigt alle*) im Staatsarchiv Osnabrück befindlichen Gerichtsprotokolle der Gogerichte und der Friedensgerichte des Sprengels, nicht jedoch die der hannoverschen Ämter [ab 1814/24].
Die Gogerichte übten seit dem 17. Jh. die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz aus. In Kriminalsachen hatten sie lediglich die Untersuchung zu führen. Im Jahre 1808, in der Grafschaft Bentheim 1811, wurden sie unter Beibehaltung ihrer Kompetenzen in Friedensgerichte nach französischem Muster umgewandelt. Ihr Sprengel deckte sich fortan mit dem Kantonsgebiet. Diese Friedensgerichte bestanden in Osnabrück, Meppen und Emsbüren bis 1814. Dann übernahmen hier die hannoverschen Ämter die Gerichtsbarkeit der unteren Instanz. [Auf die Niedergrafschaft Lingen wurde die im Königreich bestehende Gerichts- und Ämterverfassung erst 1819 übertragen, auf die Grafschaft Bentheim erst 1824.] [...]
Die Protokolle waren bisher teils als Schriftgut der Vorbehörden den Beständen der Amtsgerichte zugeordnet, teils waren sie überhaupt unverzeichnet. Die von dem Inspektoranwärter Uhlmann vorgenommene Ordnung erfolgte in Hauptgruppen alphabetisch nach den Gerichtsorten. In den Untergruppen wurde wegen der teilweise erheblichen Lücken in den Beständen von einer Aufgliederung in verschiedene Protokollarten abgesehen und i.a. nur eine geschlossene Reihung hergestellt. Ausnahmen bilden lediglich das Gericht Haren, bei dem Zivilprotokolle und Protokolle der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwei ziemlich geschlossene Parallelbestände bilden und deshalb auch als zwei getrennte Gruppen verzeichnet wurden, sowie die später eingefügten Fiskalprotokolle des Gerichts Meppen.
Osnabrück, Dezember 1967 gez. Behr
*) Nachtrag:
In anderen (Lagerungs-) Beständen verbliebene Gerichtsprotokolle wurden nach Digitalisierung des Altfindbuchs (Mai 2010) ergänzt. Dafür wurde die neue Akzession
Bestandsgeschichte: 2010/064 gebildet. Außerdem wurde der Bestand neu gegliedert und im Vorwort ein Glossar der Protokolltypen ergänzt.
Weitere Informationen siehe Beständeübersicht von 1978, S. 274-276.
Von folgenden Gogerichten sind anscheinend keine Protokolle überliefert:
- Badbergen (Amt Fürstenau)
- Bramsche (Amt Vörden)
- Menslage (Amt Fürstenau)
- Schwagstorf (Amt Fürstenau) - wohl früh vereinigt mit dem GoG Fürstenau (siehe Bestand Erw A 19)
- Wiedenbrück (Amt Reckenberg) - Überlieferung im Staatsarchiv Münster
- Landgoding zu den Thuiner Bänken (Niedergrafschaft Lingen) - 1662 vereinigt mit Lingen, (siehe Beständeübersicht S. 276)
Osnabrück, im November 2010 Dr. Nicolas Rügge
Glossar der Protokolltypen:
Audienzprotokoll - Zivilprotokoll am Friedensgericht (Anhörung und sofortige Entscheidung)
Brüchtenprotokoll - Klagen mit Verhängung von "Brüchten" (Geldstrafen)
Diskussionsprotokoll - Aufteilung verschuldeter Höfe
Dokumentenprotokoll - Urkunden
Extrajudizialprotokoll - Urkunden "außerhalb" der (Zivil-) Gerichtsverfahren
Fiskalprotokoll - Strafsachen
Kontraktenprotokoll - Verträge
Konvokationsprotokoll - Konkurse, siehe auch Diskussionsprotokoll
Kriminalprotokoll - Strafsachen
Parteienprotokoll - siehe Zivilprotokoll
Zivilprotokoll - Termine in Zivilsachen (Streitigkeiten zwischen bürgerlichen
Bestandsgeschichte: Parteien)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Gogerichte übten seit dem 17. Jh. die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz aus. In Kriminalsachen hatten sie lediglich die Untersuchung zu führen. Im Jahre 1808, in der Grafschaft Bentheim 1811, wurden sie unter Beibehaltung ihrer Kompetenzen in Friedensgerichte nach französischem Muster umgewandelt. Ihr Sprengel deckte sich fortan mit dem Kantonsgebiet. Diese Friedensgerichte bestanden in Osnabrück, Meppen und Emsbüren bis 1814. Dann übernahmen hier die hannoverschen Ämter die Gerichtsbarkeit der unteren Instanz. [Auf die Niedergrafschaft Lingen wurde die im Königreich bestehende Gerichts- und Ämterverfassung erst 1819 übertragen, auf die Grafschaft Bentheim erst 1824.] [...]
Die Protokolle waren bisher teils als Schriftgut der Vorbehörden den Beständen der Amtsgerichte zugeordnet, teils waren sie überhaupt unverzeichnet. Die von dem Inspektoranwärter Uhlmann vorgenommene Ordnung erfolgte in Hauptgruppen alphabetisch nach den Gerichtsorten. In den Untergruppen wurde wegen der teilweise erheblichen Lücken in den Beständen von einer Aufgliederung in verschiedene Protokollarten abgesehen und i.a. nur eine geschlossene Reihung hergestellt. Ausnahmen bilden lediglich das Gericht Haren, bei dem Zivilprotokolle und Protokolle der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwei ziemlich geschlossene Parallelbestände bilden und deshalb auch als zwei getrennte Gruppen verzeichnet wurden, sowie die später eingefügten Fiskalprotokolle des Gerichts Meppen.
Osnabrück, Dezember 1967 gez. Behr
*) Nachtrag:
In anderen (Lagerungs-) Beständen verbliebene Gerichtsprotokolle wurden nach Digitalisierung des Altfindbuchs (Mai 2010) ergänzt. Dafür wurde die neue Akzession
Bestandsgeschichte: 2010/064 gebildet. Außerdem wurde der Bestand neu gegliedert und im Vorwort ein Glossar der Protokolltypen ergänzt.
Weitere Informationen siehe Beständeübersicht von 1978, S. 274-276.
Von folgenden Gogerichten sind anscheinend keine Protokolle überliefert:
- Badbergen (Amt Fürstenau)
- Bramsche (Amt Vörden)
- Menslage (Amt Fürstenau)
- Schwagstorf (Amt Fürstenau) - wohl früh vereinigt mit dem GoG Fürstenau (siehe Bestand Erw A 19)
- Wiedenbrück (Amt Reckenberg) - Überlieferung im Staatsarchiv Münster
- Landgoding zu den Thuiner Bänken (Niedergrafschaft Lingen) - 1662 vereinigt mit Lingen, (siehe Beständeübersicht S. 276)
Osnabrück, im November 2010 Dr. Nicolas Rügge
Glossar der Protokolltypen:
Audienzprotokoll - Zivilprotokoll am Friedensgericht (Anhörung und sofortige Entscheidung)
Brüchtenprotokoll - Klagen mit Verhängung von "Brüchten" (Geldstrafen)
Diskussionsprotokoll - Aufteilung verschuldeter Höfe
Dokumentenprotokoll - Urkunden
Extrajudizialprotokoll - Urkunden "außerhalb" der (Zivil-) Gerichtsverfahren
Fiskalprotokoll - Strafsachen
Kontraktenprotokoll - Verträge
Konvokationsprotokoll - Konkurse, siehe auch Diskussionsprotokoll
Kriminalprotokoll - Strafsachen
Parteienprotokoll - siehe Zivilprotokoll
Zivilprotokoll - Termine in Zivilsachen (Streitigkeiten zwischen bürgerlichen
Bestandsgeschichte: Parteien)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ