Hans (Johann) Christof Schenk von Stauffenberg zu Altheim, kaiserlicher und erzherzoglicher Rat und Statthalter der Stadt und Herrschaften Ehingen, Schelklingen und Berg, beurkundet für sich, seine Erben, Erbnehmer und Nachkommen, dass er heute von seiner Ehefrau Maria Freifrau von Laubenberg, geborene von Laubenberg, Witwe von Rißtissen, eine Hälfte des freien, eigenen und adligen Gutes Rißtissen mit der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit und allen anderen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen auf der Grundlage eines Kaufbriefes, Urbars und Anschlages für einen Kaufschilling von 61000 fl erworben und nach zwei mit Petschaften besiegelten und von Hand unterschriebenen Beschreibungen 59493 fl 10 kr verschriebene zinsbare Kapitalschulden übernommen hat, die von dem Kaufschilling abgezogen werden und von ihm, seinen Erben, Erbnehmern und Nachkommen den Kreditgebern zu bezahlen und zu verzinsen sind. Zu Erledigung der übrigen zinsbar verschriebenen Hauptgüter, die noch auf der anderen Hälfte des Gutes Rißtissen stehen, sind die Verkäuferin, ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen verpflichtet. Solange die beiden Ehepartner ehelich und häuslich zusammenleben, sollen ihre beiderseitigen zinsbaren Schulden auf die bestimmten Zinszeiten bis zur Ablösung von ihrem gemeinsamen Gut und seinem Einkommen jederzeit verzinst werden. Den Rest des genannten Kaufschillings von 1526 fl 50 kr hat der Aussteller zusammen mit dieser Schadloserklärung bezahlt. Der Verkäufer hat folgende zinsbar verschriebene Hauptgüter übernommen: (1) Paulus Roth von Schreckenstein zu Schmalegg erhält jährlich auf Sankt Martin 50 fl Zins von 1000 fl. - (2) Die Präbende zu Mengen erhält jährlich auf Sankt Martin 30 fl Zins von 600 fl. - (3) Die Erben des verstorbenen Hans Heinrich von Neuhausen zu Obersulmentingen erhalten jährlich auf den heiligen Weihnachtstag 300 fl Zins von 6000 fl. - (4) Dieselben erhalten jährlich auf Lichtmeß 50 fl Zins von 1000 fl. - (5) Dieselben erhalten jährlich auf Sankt Georg 88 fl 27 kr Zins von 769 fl. - (6) Dieselben erhalten schließlich jährlich auf Sankt Michael 60 fl Zins von 1200 fl. - (7) Hans Ehinger von und zu Balzheim, Ratsmitglied von Ulm, erhält jährlich auf den 10. Dezember 25 fl Zins von 500 fl. - (8) Derselbe erhält jährlich auf den Neujahrstag 75 fl Zins von 500 fl. - (9) Derselbe erhält jährlich auf Sankt Bartholomeus 50 fl Zins von 1000 fl. - (10) - (14) Johann Christoph Schenk von Stauffenberg selbst erhält 16587 fl 30 kr Kapital und Zins. - (15) Crescentia von Freyberg, geborene Freiin von Laubenberg, Witwe von Raunau, erhält jährlich an Sankt Sebastian 50 fl Zins von 1000 fl. - (16) Dieselbe erhält jährlich auf den 18. Mai 50 fl Zins von 1000 fl. - (17) Doktor Leo Weißlanden zu Ulm erhält jährlich auf Lichtmeß 25 fl Zins von 500 fl. - (18) Derselbe erhält jährlich auf den heiligen Täuferstag 15 fl Zins von 300 fl. - (19) Die Witwe von Andreas Ebinger von und zu der Burg erhält jährlich auf Lichtmeß 50 fl Zins von 1000 fl. - (20) Georg Stoll, Bürger zu Ravensburg, erhält jährlich auf Lichtmeß 50 fl Zins von 1000 fl. - (21) Derselbe erhält jährlich auf Sankt Jakob 50 fl Zins von 1000 fl. - (22) Karlin Ehinger von Balzheim zu Großenkotz erhält jährlich auf Lichtmeß als Vormund der Kinder seines Bruders 100 fl Zins von 2000 fl. - (23) Albrecht Thum von Neuburg zu Khüngen erhält jährlich auf Lichtmeß 25 fl Zins von 500 fl. - (24) Derselbe erhält jährlich auf Sankt Lorenz 25 fl Zins von 500 fl. - (25) Margarethe von Laubenberg zu Altenlaubenberg erhältlich jährlich auf Sankt Georg 25 fl Zins von 500 fl. - (26) Georg Leonhard Freiherr von und zu Stotzingen oder derjenige, der das Hauptgut und der Zins derzeit zu empfangen berechtigt ist, erhält jährlich auf Sankt Georg 258 fl 20 kr Zins von 5000 fl in Gold, die in derB eschreibung mit 5166 fl 40 kr angegeben sind. - (27) Da von diesem Hauptgut sechs Jahre Zins bis auf Georgi 1613 verfallen sind, wird das Zinsgeld in Höhe von 1550 fl als Hauptgut berechnet. - (28) Bero Freiherr von Rechberg, Herr zu Osterberg, erhält jährlich auf Sankt Philipp und Sankt Jakob 50 fl von 1000 fl. - (29) Regina von Bubenhofen erhält jährlich auf den heiligen Pfingsttag 100 fl Zins von 2000 fl. - (30) Dieselbe erhält jährlich auf den heiligen Pfingsttag 15 fl Zins von 300 fl. - (31) Die Präbende zu Rottweil erhält jährlich auf Maria Magdalena 50 fl Zins von 1000 fl. - (32) Georg Walter Schaden und David Villinger, Bürger zu Ulm, erhalten als Vormünder der Tochter von Doktor Fuchs jährlich auf Sankt Jakob 100 fl Zins von 2000 fl. - (33) Katharina Altenstaigin zu Obergriesingen erhält jährlich auf Sankt Jakob 50 fl Zins von 50 fl. - (34) Die Erben des verstorbenen Ferdinand Freiherr von Grafeneck erhalten jährlich auf Sankt Lorenz 50 fl Zins von 50 fl. - (35) Georg von Wernau zu Pfauhausen erhält jährlich auf Sankt Michael 100 fl von 2000 fl. - (36) Für die Errichtung einer Kaplanei mit Stiftung in Rißtissen durch Maria Freifrau von Laubenberg mit einem Hauptgut von 2000 fl hat ihr Ehemann Johann Christof Schenk von Stauffenberg jährlich 100 fl Zins zu bezahlen. Als Gesamtsumme aller Hauptgüter ergeben sich für Johann Christof Schenk von Stauffenberg 59473 fl 10 kr. Der Käufer verspricht für sich, seine Erben, Erbnehmer und Nachkommen, dass er die Verkäuferin, ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen und alle, die sich wegen der genannten Hauptgüter mit Bürgschaften verpflichtet und verschrieben haben, gegenüber allen Kreditgebern schadlos halten wird. Im Rahmen der im einzelnen ausgeführten Schadloserklärung setzt der Käufer seine Hälfte des Gutes Rißtissen mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen als Unterpfand und erklärt einen im einzelnen ausgeführten Rechtsverzicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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