Anlehen über das Anlehen des Hans von Lichtenstein, Amtmann zu Crailsheim und des Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohenkottenheim d. Jüngeren mit 3000 Gulden (150 Gulden Zins) bei Schenk Friedrich zu Limpurg im Jahre 1588, die Erneuerung der Schuldverschreibung nach des ersteren Tode durch den letzteren (1591), und die Bürgschaftsleistung für dieses ersten Anlehen von 3000 Gulden, wobei als Selbstschuldner Bürgen erscheinen (neben Seinsheim) die obengenannten P. Martin von Lichtenstein und W. E. von Wenckheim, ferner Hans von Dollau zu Crailsheim, Philipp Ernst von Berlichingen-Hornberg und Hans Reinhart von Berlichingen-Rossach, Georg Wolf von Crailsheim, Wilhelm von Grumbach-Rimpar, Jakob Wolfskeel. (Mach der Erneuerung im September 1591 werden 20 Bürgen, darunter nur von Crailsheim von den Vorstehenden, als Bürgen für eine andere Schuld des "Seinsheim" von 3000 Gulden genannt.)