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Erzbischof Philipp von Köln bestätigt die Übereinkunft der Abtissin Elisabeth von Vilich mit dem Abt Florenz von Deutz, wodurch die auf einem Gute der Abtei Vilich und im Sprengel der Pfarrkirche zu Wald gelegene Kapelle von der Abhängigkeit von dieser zur Abtei Deutz gehörigen Pfarrkirche gegen jährlichen Zins von drei Solidis befreit wird, um sie zur Aufnahme einer geistlichen Gesellschaft bestimmen zu können.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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