Manegold [von Neuenburg], Elekt der Würzburger Kirche, beurkundet: Er hat Prior und Konvent des Augustinerklosters in Würzburg die Kapelle St. Georg mit den darunterliegenden Wohnungen, ein benachbartes Haus und die zur Kapelle gehörende Klause geschenkt. Die Schenkung erfolgte mit Zustimmung von Abt und Konvent des Klosters St. Stephan, denen das Patronatsrecht für die Kapelle zusteht, sowie von Dekan und Kapitel des Domstifts zu Würzburg. Ausgenommen von der Schenkung sind einige Güter, die zu der Kapelle gehört haben, nämlich zwei Häuser in der Löwengasse (platea Leonis) beim Dominikanerkloster, ein Kramladen auf dem Markt sowie Weinberge und ein Baumgarten in der Gemarkung Würzburg. Diese Güter fallen nach dem Tod oder Weggang des derzeitigen Kaplans in der Kapelle an das Kloster St. Stephan. Acta sunt hec 1288 feria secunda post dominicam, qua cantatur Reminiscere, electionis et confirmacionis nostre anno primo. Aussteller: Elekt von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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