Der Kämmerer Heinrich von Biegenburg überträgt die ihm erblich angefallenen, mit Namen aufgezählten Eigenleute, welche auf den, durch das Konstanzer Kapitel an das Kloster Weißenau verkauften Besitzungen in Schwarzenbach gesessen sind, mit ihrer ganzen Nachkommenschaft an das Kloster.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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