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Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg bezeugen, dass der [Oldenburger] Bürger Johann Bunnings und seine Frau Gesche Gerd Hemmings aus Zwischenahn und dessen Erben bzw. dem Inhaber der vorliegenden Urkunde 100 Gulden und 250 Reichstaler schuldig seien, für die sie zu Pfingsten bzw. zu Weihnachten einen jährlichen Zins in Höhe von sechs Gulden bzw. 15 Reichstalern entrichten wollen, und setzen ihre sämtlichen Güter zum Unterpfand. 1605 Juli 19 (am 9ten tage des monats Julii stilo antiquo)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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