Kaspar Weinmair von Niederhausen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Rot von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Reutti [Stadt Neu-Ulm] und Böfingen [Stadt Ulm] und Franz Ritter sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Lehen des Spitals in Niederhausen, das zuvor sein Vater Klaus Weinmair bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 3 Malter Roggen und 1 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 50 Eier nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verkaufen, wobei dem Spital aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung oder sonstigen Verstößen gegen den Leihevertrag fällt das Lehen an das Spital zurück.