Glosse zum "Currywurst-Urteil"
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/005 D944001/108
C944001/108
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/005 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1994
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1994 >> Februar 1994
Samstag, 5. Februar 1994
Ironische Anmerkungen über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Imbißstände so die Mannheimer Richter sind bei Demonstrationen nicht Teil der Versammlungsfreiheit, viel mehr sei bei der Aufstellung von Imbißbuden auf öffentlichen Straßen zur Angabe von Speißen und Getränke grundsätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis notwendig. Verkehrsminister Hermann Schaufler und das "Currywurst- Urteil".
S 4
0:04:20; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Bauer, Knut; SWR-Redakteur
Basel [CH]
Frankreich [F]
Schweiz [CH]
Weil am Rhein LÖ
Grenze; Dreiländereck
Regionalisierung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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