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Nikolaus Vogt und Herr zu Hunolstein (Honoltsteyn) sühnt sich wegen aller Kriege und Streitigkeiten, die sein + Vater Nikolaus und er selbst mit Johann Grafen zu Sp. wegen der Herrschaft Hunolstein und aus anderen Gründen hatten. Beide Seiten sollen die Gefangenen gegen Urfehde freilassen. Nikolaus wird Mann des Grafen und dessen Sohnes Johann des Jungen; er darf diese Mannschaft nicht aufgeben, solange er lebt, und gegen die Grafen, Land und Leute aus Hunolstein und anderen Schlössern nichts unternehmen oder veranlassen. Ist er der Meinung, ihm sei vom Grafen oder dessen Amtleuten Unrecht geschehen, hat er vor den Mannen des Grafen Recht zu geben und zu nehmen. Erreichen Johann Graf von Salm (Salmen) und Graf Johann von Sp., daß ihnen vom Erzbischof von Trier (Trieren) die Lehen von Hunolstein übertragen werden und das Erzstift auf die Mannschaft des Nikolaus verzichtet, werden Nikolaus und seine Erben die Lehen von den beiden Grafen empfangen. Die Grafen sollen sich aber dahin einigen, daß Nikolaus nicht mehr als einen Herren hat. Fallen die Güter in einer Absprache an den Grafen von Sp., wird Nikolaus von diesem Urkunden darüber erhalten, die den alten Urkunden entsprechen, die die Vorfahren des Grafen Johann von Sp., Grafen von Salm, seinerzeit Nikolaus' Vorfahren ausgestellt hatten. Entstehen in dieser Sache Streitigkeiten zwischen den Grafen von Salm und Sp., hat Nikolaus damit nichts zu schaffen. Die Ansprüche und Forderungen des Grafen von Sp. gegen den Grafen von Salm bleiben von dieser Sühne unberührt. Nikolaus hat für sich und seine Erben gelobt, sich an diese Zusicherungen zu halten. Er siegelt (1) und bittet seinen Vetter (2) Otto Wildgrafen von Kyrburg (Kirberg) und seine Verwandten (neven) Friedrich Grafen von Veldenz (Veldentz) und (3) Philipp von Daun (Dune) Herrn zu Oberstein (-steyne) um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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