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Klage des Hieronimus Clebladt in Lübeck ./. Henrich Weiler u. dessen Geschwister. Lambert Dungel, der ersten Handel im Osten betrieb, später Vogt des bischöfl. Hofs in M. war, schuldete dem Kläger einen großen Darlehensbetrag; er hatte angeblich eine Forderung an die Mutter der Beklagten, Witwe Weiler, gen. Goldschmidt. Als er starb, wurde diese Forderung dem Kläger durch den Rat von Münster zur Einziehung überwiesen. Als Erben ihrer Mutter wurden die Beklagten daher jetzt in Anspruch genommen.

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Stadtarchiv Münster
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