Das Geistliche Gericht zu Speyer weist auf Klagen des Dompfründners Konrad von Durenkeim den Pfarrer zu Östringen an, des Druthers (Druthmanns) Witwe und ihre Kinder, Drutmann und Elsa, die den schuldigen Zins von dem Pfründhof zu Östringen nicht entrichtet haben, und exmittiert werden sollen, darüber zu verhören.