Der braunschweigische Kammersekretär Johann Bodemeyer bestätigt, dass er die auf Graf Johann von Oldenburg entfallende Hälfte der Lehnware und des Schreibgeldes sowie 60 Reichstaler für seine Mühen von dem gräflichen Rentmeister Johann Neuhaus (Newhauß) erhalten habe, und behält sich alle Ansprüche auf Aufstockung der letztgenannten Summe auf 100 Taler vor. 1602 Februar 10 (am 10. Februarii), Stolzenau

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Niedersächsisches Landesarchiv
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