Vergleich zwischen den Gemeinden Ickelheim und Praittenaw wegen des hergebrachten Holzbezugs aus dem Ickelheimer Wald: Darnach sollen die Praittenawer auf Grund ihres unvordenklichen Rechts einen jährlichen Holzbezug aus der Waldung und zwar jeder Bauer 8 und jeder Köbler 5 Gerten die Ickelheimer ihr herkömmliches, jedoch zum Zweck der Schonung des Holzbestandes keinesfalls mehr erhalten. - Vermittler: der Statthalter zu Mergentheim Herr Johann Eustachius von Westernach und in dessen Auftrag Herr Wilhelm Michael Schliderer von Lacheim, DO-Komtur zu Viernsperg, und Dr. Jacob Heroldt, DO-Advokat zu Ellingen.

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Staatsarchiv Nürnberg