Werden. -Eberhard Rieckman bekundet, dass Abt Beda ihn mit genannten Landstücken von zusammen 6 1/2 Morgen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Diese Stücke würden mit lehnsherrlichem Konsens aus dem Hobs- und Behandigungsgut Bux- und Cruftengut gegen das Lehngut gen. die Papennatte ausgetauscht. Sie werden ihm von dem reformierten Konsistorium zu Kettwig, dem bisherigen Besitzer der Papennatte, in Erbpacht überlassen. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Bernard Christian Arning, Kanzleiregistrators des Abts. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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