Propst Vitus (Tösel) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Bartholome Mann auf Lebenszeit mit ihrem Hof zu St. Moritz, "bey dem Geer gelegen", mit allem Zubehör und Rechten "zu dorf, zu holtz vnd zu velde". Der neue Besitzer muss den Hof pfleglich behandeln und darf keine Bestandteile veräußern, an jährlichen Gülten/Zinsen sind - neben dem außerdem fälligen Großen und Kleinen Zehnten - 21 Imi Roggen und je 22 Imi Vesen und Hafer, ein Frischling auf Ostern, 5 lb h Heugeld, 10 Käse, 200 Eier, 10 Herbsthühner und 2 Fastnachtshennen nach Ulm zu liefern. Mann muss künftig dem Stift dienstpflichtig, gehorsam und gerichtsuntertänig sein wie alle dessen Hintersassen, nach seinem Tod fällt gen. Hof ungeachtet etwaiger Ansprüche seiner Erben an das Stift zurück.