Reinhard von Hugenpoet, Sohn des + Rutger, macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Haus, Hof und Gut in dem Hugenpoet und dem dabei gelegenen Land samt allem Zubehör im Kirchspiel Kettwig belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Alexander Kuchenbecker (Kuicken-), Richter, Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts, und Alexander Duden, Sekretär des Abts. - Es siegelt, da Reinhard kein Siegel besitzt, sein Vetter Johann von Winkelhausen zu Winkelhausen.