Die Grafen Ludwig und Thomas von Rieneck bekennen: Der Prior Georg von Spardorf (Sparndorff), der Kustos Heinrich Zobel, der Infirmar Andreas vom Rebstock und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihr Dorf und Gericht Veitshöchheim (Vitshocheym) und ihren Teil des Zehnten zu Güntersleben (Gunderslau/e/ben) für die kommenden vier Jahre unter den Schutz der Grafen gestellt. Dafür sollen sie den Grafen jedes Jahr 2 Fuder Wein geben. Außerdem stehen ihnen während dieser Zeit die einem Vogt dort zu entrichtenden Abgaben und Gerechtsame zu. Nach Ablauf der vier Jahre fallen Dorf und Zehnt sowie das Gericht wieder an das Kloster zurück. Der geben ist 1399 am suntag noch Natiuitatis Johannis Baptiste. Aussteller: Grafen Ludwig und Thomas von Rieneck. Empfänger: Kloster St. Stephan