Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Peter Brechtel und seine Ehefrau Sophie, seiner treuen Dienste wegen, auf beider Lebtag von Fron-, Reise-, Hut- und Wachtdiensten zu Neustadt an der Haardt und vom pfalzgräflichen Anteil am Legegeld befreit hat. Für den Weinschank soll das Ehepaar das gewöhnliche Ungeld, das dem Fürsten und dem städtischen Rat zusteht, ausrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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