Der Offizial, Richter vor der Roten Tür in Würzburg, beurkundet: Vor ihm haben Heinrich Krepfel von Heidingsfeld und seine Ehefrau Kunigunde ("Ku/e/nne") erklärt, dass sie an den Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in Würzburg jährlich am 6. Januar ("vf Obersten") oder 14 Tage danach 18 Schilling Pfennige als Zins entrichten müssen. Dieser Zins gefällt von 2 Morgen Acker und 2 Morgen Weinberg in der Gemarkung Heidingsfeld, die zusammengehören und auch nur gemeinsam verkauft werden dürfen. Zur Sicherung dieser Zinsleistung haben die Eheleute der Kommende 10 Morgen Acker in der Gemarkung Heidingsfeld als Unterpfand eingesetzt. Bei Säumnis verlieren sie ihr Erbrecht an dem Acker und dem Weinberg, die dann zusammen mit dem Unterpfand an die Kommende fallen. Der geben wart 1351 an dem nehsten su/e/nneabent nach vnsers Fraw/e/n tag zu/e/ Lyhtmesse. Aussteller: Offizial. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg