Der Altbürgermeister Johann Ehinger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und der Richter Heinrich Rembolt, beide Bürger in Ulm, verleihen als Pfleger des noch unmündigen Hieronimus Bitterlin, des Sohnes des verstorbenen Leonhard Bitterlin, Johann Braun von Erbishofen ("Erbißhouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Lehen in Erbishofen, das dieser zur Zeit bereits bewirtschaftet, mit allen Zugehörungen. Er hat davon jährlich 2,5 Malter Roggen und 1 Malter Hafer Ulmer Maß, 5 Schilling Heller Heugeld und 1 Huhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt das Lehen an die Herrschaft zurück. Außerdem steht dieser bei seinem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod eine Weglöse in Höhe von 2 rheinischen Gulden zu.