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Bekundung des Konvents zu Helmarshausen, ewig unter dem Schutz des Erzstifts Mainz stehen zu wollen, und damit verbundene Erlaubnis des Baus einer mainzischen Burg auf Klostergebiet.
Bekundung des Konvents zu Helmarshausen, ewig unter dem Schutz des Erzstifts Mainz stehen zu wollen, und damit verbundene Erlaubnis des Baus einer mainzischen Burg auf Klostergebiet.
Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1300-1349
1337 Januar 18
Ausf. Perg., deutsch, angehängtes Siegel ab
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: an sinte Prischendage der heylgen juncfruwen
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Regenhart, Karitatenmeister Hermann von dem Berge, Hospitalvorsteher Sander, Kämmerer Hermann von Erkeln, Alexander von Bruchhausen, Baumeister Heinrich von Maygadessen, Johann von Hohenbressen, Konrad von Brobeck, Engelhard von Kalden, Volprecht von Sünnerke, Albrecht Noybiz und Ernst sowie der Konvent des Klosters Helmarshausen wollen wegen erlittener Drangsal ewig beim Erzstift Mainz bleiben. Damit dieses sie, ihre Nachkommen und alles Klostergut wie seine eigenen Leute und Burgen beschirme und beschütze, haben sie sich mit ihm über den Bau einer Burg auf klösterlichem Gebiet geeinigt, ohne dass dadurch ihre Freiheiten, die sie vom Papst und dem Reich erhalten haben, beschnitten werden. Von fremder Macht unrechtmäßig aus dem Kloster Vertriebene sollen in der Mainzer Burg Aufnahme finden, um ihre Rechte verteidigen zu können. Dasselbe soll umgekehrt vertriebenen Mainzern im Koster Helmarshausen widerfahren. Die Urkunde soll erneuert werden, sobald das Kloster einen von allen anerkannten Abt erhält. Dieser wird sie dann auch besiegeln.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent Helmarshausen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Reg. d. Erzbischöfe v. Mainz I, 2, Nr. 3589