1.3.3.2 Handelsgericht (Bestand)
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Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.3 Städtische Einrichtungen und Betriebe >> 1.3.3 Gerichtsbarkeit
1711 - 1862
Bestandsgeschichte: Bereits seit dem Mittelalter entstanden an großen europäischen Handelsplätzen Handelsgerichte. In Leipzig gab es eine solche Einrichtung seit 1682. Die Handelsgerichte setzen sich aus einem Präsidenten, der ein Rechtsgelehrter sein musste, sowie aus Kaufleuten zusammen, die auf der Grundlage ihrer Geschäftserfahrungen Gutachten zu den verschiedensten Handelsangelegenheiten geben konnten. U.a. wurden von dem Handelsgericht Konkurse von Kaufleuten, Wechselsachen, Mietpreise für Kaufgewölbe und Dienstverhältnisse der Commis und der Lehrjungen verhandelt. Alle am Ort ansässigen sowie die zeitweilig dort Handel treibenden Kaufleute waren dem Handelsgericht unterworfen. Die Verfahren wurden i.d.R. mündlich geführt. Das ist wohl als Grund dafür anzusehen, dass im Bestand v.a. die vom Handelsgericht zu führenden Firmenbücher (Register) überliefert sind. Anhand dieser Firmen- und Prokurenbücher sind über den Zeitraum 1774 bis 1862 Nachweise zu Firmenanmeldungen bzw. -veränderungen möglich. Eine Neuregelung der Tätigkeit der Handelsgerichte für das Deutsche Reich erfolgte durch die Paragraphen 100 und 118 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, das die bis dahin tätigen Handelsgerichte aufhob.
Signaturbeispiel: HaGer Nr. 1
Signaturbeispiel: HaGer Nr. 1
Laufmeter: 2,45
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
13.08.2025, 09:31 MESZ