Chunrat Phinzing, Schultheiß, und Bürger, Rat, Schöffen und Gemeinde der Stadt Nürnberg (Nuremberg) bezeugen, dass zwischen ihren Bürgern und denen der Stadt Heilbronn (Heilbprunnen) gegenseitige Zollfreiheit bestehe, wofür jedes Jahr der erste Heilbronner Bürger, dar mit Kaufmannschaft nach Nürnberg kommt, dem dortigen Zollner ein Pfund Pfeffer, zwei weiße Handschuhe und ein Stäblein verabreichen soll.(Nebst unbeglaubigter Kopie, auf der ein Vertrag ziwischen Heilbronn und Nürnberg vom 27. Juli 1620 steht.)