Wortwin von Maßbach, der Sohn des Ritters Eberhard von Maßbach, bekennt: Er erkennt das von den Schiedsrichtern gefällte Urteil im Streit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan auf der einen Seite und seinem Vater und ihm auf der anderen Seite wegen einer Mühle in Wülfershausen (W/o/lferichu/e/sen), die sein Vater ihm geschenkt hat, an. Daher verzichtet er für sich, seine Ehefrau Adelheid und seine Erben auf alle Rechte an dieser Mühle und übergibt diese dem Komtur der Deutschordenskommende und Pfarrer in Münnerstadt (Mu/o/nrichstat) Burkard [von Tannenberg] als Vertreter des Klosters St. Stephan. Zeugen: Die Münnerstädter Burgmänner Giso von Steinau, Otto von Schletten und Gottfried Sigewin, der Schulmeister zu Münnerstadt Heinrich und andere. Actum Munrichstat et datum 1294 pridie kalendas aprilis. Aussteller: Wortwin von Maßbach. Empfänger: Kloster St. Stephan