Johannes Vettermann, Altarist am Maria-Magdalena-Altar in der Michaelskirche, und Johannes Sattler, Altarist am Nikolausaltar derselben Kirche, verpflichten sich mit Einwilligung des Abtes von Comburg, von den 15 Schilling Heller Gült aus dem Garten des Heinrich Berler und Hug Heinze zu Hall an der Blendstatt auf dem Graben den Barfüßern zu Hall 10 Schilling Heller zu einer Jahrzeit mit Vigil, gesungener und gesprochener Seelmesse für die Lecher, ihre Hausfrauen und Kinder zu entrichten. Bei Nichtzahlung verfällt die Gült als Pfand an die Barfüßer. Erfüllen diese die Auflage nicht, wird die Zahlung ausgesetzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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