Rechtsinhalt: Im Streit zwischen Andreas, Philipp, Ludwig und Weiprecht von Thüngen zu Windheim auf der einen Seite sowie der Gemeinde Diebach auf der anderen Seite wird eine Versteinung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Windheim und Diebach durch von beiden Parteien benannte Steinsetzer unter dem Vorsitz der Schiedsleute Balthasar von Ebersberg und Dr. Jakob Reutter durchgeführt.

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Staatsarchiv Würzburg
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