Markgraf Philipp von Baden beurkundet einen Spruch seines Hofgerichts in der Streitsache des Klosters Allerheiligen gegen seinen Lehenmann Wolf Stoll von Staufenberg dahingehend, dass von dem zu Maisenbühl, Weisenbach und Steg fallenenden Weinzehnten das Kloster zwei Drittel Wolf Stoll ein Drittel, von den Frucht- und übrigen Zehnten jede Partei die Hälfte erhalten soll.