Wenzel, Herzog von Sachsen[-Wittenberg], leiht mit Einverständnis Albrechts, Herzogs von Sachsen[-Wittenberg], seiner Ehefrau Cäcilie (Silola) für die Zeit nach seinem Tod Burg und Stadt Zahna (Czane stad, hus) mit dem ganzen Zahnaer Land und allem Zubehör als Leibgedinge. Dafür werden u. a. die nachfolgenden näheren Bestimmungen festgelegt. Für die Einsetzung von Hauptleuten und Vögten soll sich Cäcilie nach seinem Tod das Einverständnis seines Vetters [Albrecht] und seiner beiden Erben [Rudolf III. und Albrecht III.] einholen. Er und sein Vetter [Albrecht] wollen zu ihren Lebzeiten ohne das Einverständnis von Cäcilie auf dem Leibgedinge keine Hauptleute und Vögte einsetzen und keine zum Leibgedinge gehörenden Güter versetzen. Nach seinem Tod sollen sein Vetter und seine Erben alle versetzten Teile des Leibgedinges binnen vier Wochen einlösen. Die herzoglichen Räte sowie Bürgermeister und Rat zu Wittenberg sollen seinen Vetter und seine Erben im Fall von Verstößen anmahnen. - Siegel Wenzels und Albrechts angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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