MURL Strukturleitplanung, Wasserwirtschaft NW 0463 (Bestand)
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NW 0463 360.19.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.45. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft >> 4.2.45.7. Raumordnung, Landesplanung
1964-1985
Raumordnung, Landesplanung, Strukturleitplanung, Wasserwirtschaft
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Der Bestand NW 463 wurde am 8.3.1988 von der Abteilung III des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - bis 1985 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen und unter der Nr. III 15/88 akzessioniert. Er umfaßte 80 Ordner mit einer Laufzeit von 1964 bis 1985.
Der Bestand enthält v.a. Akten des Referates III B 5 (ab 1984 III A 6, ab 1985 IV C 4) mit den Aufgabengebieten Raumordnung und und Landesplanung, Strukturplanung und Bauleitplanung sowie einige wenige Akten zur Wasserwirtschaft. Er dokumentiert die Beteiligung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an der Verkehrsplanung und der Erstellung von Landes- bzw. Gebietsentwicklungsplänen. Da die Federführung für diese Aufgabengebiete beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr bzw. der Staatskanzlei lag, wurde der größere Teil der Ablieferung zur Kassation vorgeschlagen. Von den Einzelvorgängen wurden nur diejenigen in das Findbuch aufgenommen, bei denen eine entscheidende Beteiligung der Provenienzstelle an Entscheidungen erkennbar war. Bei den Straßenbauvorhaben sind es in der Regel die Vorgänge, bei denen sich im gesetzlich geregelten Planungsverfahren auf der örtlichen Ebene Meinungsverschiedenheiten zwischen der Straßenbauverwaltung und Behörden seines Geschäftsbereiches nicht ausräumen ließen.
Die Akten waren bei ihrer Ablieferung vorwiegend nach dem Aktenplan von 1977 (NWG 700) geordnet. Die Verzeichnung erfolgte 1993 durch Frau Vonrüden-Ferner, wobei die 80 Stehordner in 105 Archiveinheiten und 266 Kassanden umgewandelt wurden.
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Der Bestand NW 463 wurde am 8.3.1988 von der Abteilung III des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - bis 1985 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen und unter der Nr. III 15/88 akzessioniert. Er umfaßte 80 Ordner mit einer Laufzeit von 1964 bis 1985.
Der Bestand enthält v.a. Akten des Referates III B 5 (ab 1984 III A 6, ab 1985 IV C 4) mit den Aufgabengebieten Raumordnung und und Landesplanung, Strukturplanung und Bauleitplanung sowie einige wenige Akten zur Wasserwirtschaft. Er dokumentiert die Beteiligung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an der Verkehrsplanung und der Erstellung von Landes- bzw. Gebietsentwicklungsplänen. Da die Federführung für diese Aufgabengebiete beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr bzw. der Staatskanzlei lag, wurde der größere Teil der Ablieferung zur Kassation vorgeschlagen. Von den Einzelvorgängen wurden nur diejenigen in das Findbuch aufgenommen, bei denen eine entscheidende Beteiligung der Provenienzstelle an Entscheidungen erkennbar war. Bei den Straßenbauvorhaben sind es in der Regel die Vorgänge, bei denen sich im gesetzlich geregelten Planungsverfahren auf der örtlichen Ebene Meinungsverschiedenheiten zwischen der Straßenbauverwaltung und Behörden seines Geschäftsbereiches nicht ausräumen ließen.
Die Akten waren bei ihrer Ablieferung vorwiegend nach dem Aktenplan von 1977 (NWG 700) geordnet. Die Verzeichnung erfolgte 1993 durch Frau Vonrüden-Ferner, wobei die 80 Stehordner in 105 Archiveinheiten und 266 Kassanden umgewandelt wurden.
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.45. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Tektonik)
- 4.2.45.7. Raumordnung, Landesplanung (Tektonik)
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