Universitätsnotar, -sekretär (1500-1829/1831)
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Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 1 Verwaltungsbeamte und Offizianten >> Bc 1.2 Universitätsnotar, - sekretär
Tektonikbeschreibung: Als Schriftführer und Protokollanten der Universität fungierten öffentliche Notare, die seit dem 16. Jahrhundert neben ihren übrigen Amtsgeschäften unter Leitung des Rektors auch die Kanzleigeschäfte der Universität wahrnahmen. An ihre Stelle traten seit Mitte des 17. Jahrhunderts Universitätssekretäre, meist ebenfalls graduierte Juristen, von denen noch bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts Notariatsfähigkeit verlangt wurde. Im Rang vor dem Syndicus stehend, oblag ihnen die Protokollführung in Senat, Collegium decanorum, Konsistorium und Kanzler-Appellationsgericht und die Führung der Universitätsregistratur. Zudem fungierten sie als Sekretäre des Spruchkollegiums der Juristenfakultät. Zu ihrer Unterstützung tätige Sekretariatsskribenten oder -kopisten sind erst seit Ende des 17. Jahrhunderts belegt und auch noch für das im 18. Jahrhundert nicht durchgehend nachzuweisen. Sie wurden von den Universitätssekretären angestellt und entlohnt, mussten aber vor dem Rektor einen Diensteid leisten. Am Anfang des 19. Jahrhunderts ging ein Teil der Aufgaben des Universitätssekretär vorübergehend an das neue Amt des Justitiars über. 1829 trat an die Stelle des Universitätssekretärs ein beamteter rechtskundiger Aktuar (Universitätssekretär) zur Unterstützung des Kanzlers, mit ähnlichem Geschäftskreis wie bisher, dem für Schreibarbeiten ein "Dekopist" beigegeben wurde (Reyscher, Nr. 239).
Aktenführung, Überlieferung: Die notarielle Tätigkeit der Universitätsnotare war nicht auf die Universitätsverwandten beschränkt. Spuren dieser Tätigkeit finden sind teils in der Alteren Universitätsregistratur, teils wurden sie zu einem Provenienzbestand formiert.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 135 Handakten der Universitätsnotare 1553-1652
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 007-010 Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II,1): Gut Crespach (Kreßbach) (UAT 10/3: 1 Nr., 1625-1626).
Aktenführung, Überlieferung: Die notarielle Tätigkeit der Universitätsnotare war nicht auf die Universitätsverwandten beschränkt. Spuren dieser Tätigkeit finden sind teils in der Alteren Universitätsregistratur, teils wurden sie zu einem Provenienzbestand formiert.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 135 Handakten der Universitätsnotare 1553-1652
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 007-010 Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II,1): Gut Crespach (Kreßbach) (UAT 10/3: 1 Nr., 1625-1626).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
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