Sitzungen der Koordinierungsstelle für automatisierte Datenverarbeitung (ADV) der Kommunalen Spitzenverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NW) - KKADV
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INFOKOM, 059
INFOKOM Infokom KDV
Infokom KDV >> 03. Kommunale Koordinierungsstelle für Automatisierte Datenverarbeitung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalern (KKADV) >> 03.01. Sitzungen
1977 - 1978
Enthält: enthält u.a.: Projektvorlage zur Einführung eines steuerlichen Kennzeichens (SK), Entwurf des Bundesmeldegesetzes (BMG), ADV-Organisationsgesetz Nordrhein-Westfalen (ADVG NW), Konzept zur Sicherstellung von Ausweichkapazität für die gemeinsame kommunale Datenzentrale (GKD) Rhein-Erft, Projektplan für den Aufbau einer Referenzdatei und eines Infrastrukturkatasters durch das Land NW, Jahresbericht des KKADV Seminars für Automation, Berichte zum ADV-Erfahrungsaustausch des Kooperationsausschusses Bund/Länder Kommunaler Bereich (KoopA), zur Ausnahmepraxis des Innenministeriums bei Durchführung des ADVG NW, zum Infrastrukturkataster; Überlegungen zu Grundsatzfragen der ADV in NW, Karte der Stadt Gütersloh (GT), Artikel zum Anschlußzwang der Versorgungsbetriebe an Datenzentralen (DZ), Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum BMG Entwurf,
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:23 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Stadtarchiv Gütersloh (Archivtektonik)
- Nichtamtliche Bestände (Tektonik)
- Vereine und Verbände (Tektonik)
- Infokom KDV (Bestand)
- 03. Kommunale Koordinierungsstelle für Automatisierte Datenverarbeitung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalern (KKADV) (Gliederung)
- 03.01. Sitzungen (Gliederung)