Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Neuenstadt am Kocher dem Vikar des Liebfrauenaltars des Stifts [St. Peter] zu Wimpfen im Tal eine jährliche Gülte von 15 Gulden zu St. Simon und Judas [28.10.] auf ihren Gütern und Gefällen auf Wiederkauf um 300 Gulden verkauft haben, wie der darüber ausgestellt Brief vom Vortag besagt. Der Pfalzgraf gibt als Erbherr der Stadt und des Amtes zu Neuenstadt, die ihm unmittelbar zustehen, seine Einwilligung zu der Verschreibung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...