Der Propst der Bonner Kirche, der Domscholaster und der Thesaurar von St. Andreas in Köln, in der zwischen Beat-rix, erwählter Äbtissin von Essen, und Irmgard von Wittgenstein, Äbtissin von Herford, strittigen Wahlangel-egenheit vom apostolischen Stuhl eingesetzte Richter, an den Pleban von Oestinghausen (Oysedinchusen), Diözese Köln, den Rektor der Kirche in der Herforder Neustadt (noui opidi Heruordensis), Diözese Paderborn, ihre Stellv-ertreter und die anderen Rektoren und deren Stellvert-reter in den Diözesen Köln und Paderborn: Sie wollen, dass jenen die Urkunde Bonifaz VIII. [s. Urkunde Nr. 150 von 1298 Mai 28] bekannt gemacht wird, und beauftragen sie unter Strafe der Amtsenthebung, die Äbtissin Irmgard in der Kirche von Herford vorzuladen, damit sie ihren eigens in dieser Sache eingesetzten Prokurator auf den Mittw-och nach dem Sonntag Quasimodo [April 29], falls dies ein Gerichtstag (dies iuridica) ist, sonst am nächstf-olgenden Gerichtstag, nach Deutz schickt zur Eröffnung der Positionen und Artikel, welche ihnen der Kardinalp-riester Johannes, gen. der Mönch, von SS. Marcellinus und Petrus übersandt hat. Der Prokurator soll dort vere-idigt werden, auf jeden Fall aber, ob er kommt oder nicht, soll die Sache, wie es gerecht ist, weiter gef-ührt werden. Sie erbitten schriftlichen Bericht. Datum a.d. 1298, sabbato post dominicam, qua cantatur Letare Iherusalem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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