Der Propst der Bonner Kirche, der Domscholaster und der Thesaurar
von St. Andreas in Köln, in der zwischen Beat-rix, erwählter Äbtissin von
Essen, und Irmgard von Wittgenstein, Äbtissin von Herford, strittigen
Wahlangel-egenheit vom apostolischen Stuhl eingesetzte Richter, an den
Pleban von Oestinghausen (Oysedinchusen), Diözese Köln, den Rektor der
Kirche in der Herforder Neustadt (noui opidi Heruordensis), Diözese
Paderborn, ihre Stellv-ertreter und die anderen Rektoren und deren
Stellvert-reter in den Diözesen Köln und Paderborn: Sie wollen, dass jenen
die Urkunde Bonifaz VIII. [s. Urkunde Nr. 150 von 1298 Mai 28] bekannt
gemacht wird, und beauftragen sie unter Strafe der Amtsenthebung, die
Äbtissin Irmgard in der Kirche von Herford vorzuladen, damit sie ihren
eigens in dieser Sache eingesetzten Prokurator auf den Mittw-och nach dem
Sonntag Quasimodo [April 29], falls dies ein Gerichtstag (dies iuridica)
ist, sonst am nächstf-olgenden Gerichtstag, nach Deutz schickt zur Eröffnung
der Positionen und Artikel, welche ihnen der Kardinalp-riester Johannes,
gen. der Mönch, von SS. Marcellinus und Petrus übersandt hat. Der Prokurator
soll dort vere-idigt werden, auf jeden Fall aber, ob er kommt oder nicht,
soll die Sache, wie es gerecht ist, weiter gef-ührt werden. Sie erbitten
schriftlichen Bericht. Datum a.d. 1298, sabbato post dominicam, qua cantatur
Letare Iherusalem.