Engelbert Graf von der Mark (Marke) bekundet, seine Frau Elisabeth, Tochter des Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden), auf Burg und Schloß Wetter (Wettere) und 1300 Gulden jährlicher Gülte bewittumt zu haben nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Da er nun außer Landes reiten muß, übergibt er Elisabeth die Burgen und Schlösser Wetter und Volmarstein (Volmestene) mit Herrschaften, Burggrafen, Drosten, Amtleuten, Burgmannen, Turmhütern, Wächtern, Pförtnern, Landen, Leuten, Gütern, Gülten, Gefällen und allem Zubehör. Die Betroffenen werden aufgefordert, Elisabeth zu huldigen, sie in die Burgen zu lassen und ihr damit aufzuwarten, solange sie lebt. Künftig sollen Burggrafen, Drosten, Amtleute, Turmhüter, Wächter und Pförtner nur noch mit Wissen und Willen Elisabeths eingesetzt werden; diese werden aufgefordert, keine Burgmannen zu ihren Burglehen zuzulassen, die nicht zuvor Elisabeth gehuldigt haben. Diese Urkunde wird ungültig, sobald Engelbert wieder im Lande ist und das Wittum - Burg Wetter und die 1300 Gulden - in der besten Form sichergestellt hat. (2) Eberhard gen. Ovelacker, Amtmann und Drost, (3) Hermann von der Forst (Vorste), (4) Wilhelm (Willekin) Dobbe, (5) Goswin gen. Mogelich, (6) Dietrich von Boele (Boyle), (7) Eberhard von Wickede (Wyckede) und (8) Otto gen. Schule, Burgmannen zu Wetter, sowie (9) Degenhard von Asbeck (Asbeke), der Volmarstein unter sich hat, und (10) Johann gen. Mogelich, Burgmann zu Volmarstein, huldigen Elisabeth, Gräfin von der Mark; Eberhard Ovelacker gelobt, ihr Gülten, Renten und Gefälle zu überantworten. Graf Engelbert beschwört die Zusicherungen und siegelt (1) ebenso wie auf seine Bitten die genannten Burgmannen (2-10).