Johann Erhard Eck verspricht genaue Innehaltung des Vertrags mit dem Markgrafen Friedrich V. von Baden-Durlach über 7.000 fl, wodurch ihm an Zinsesstatt die Gefälle zu Bahlingen überwiesen werden und ihm Verbindlichkeiten wie die Beobachtung der Vorbehalte der landesherrlichen Befugnisse und der geistlichen Gefälle auferlegt werden