Ein Handakt der Anklage betitelt "Court Memorandums" verschiednen Inhalts. Dabei: Schriftsatz vom 27.02.1948 wegen Beschleunigung des Verfahrens, wegen der Motion Rudolf Dix vom 15.04.1948 wegen Beschaffung von Dokumenten vom 22.04.1948, wegen Besprechungen des Gerichts mit den Herren Dix und Gierlichs, wegen Aschenauers Forderung auf eine Plenarsitzung vom 12.03.1948 usw., meist Gerichtsbeschlüsse