Anspruch auf Befreiung des Präsenzmeisters des gräfl. Damenkapitels Nicolaus Lanius von der Einquartierung preußischer Soldaten gemäß einem 1739 geschlossenen Vergleich zwischen der Äbtissin und der Stadt und auf Erstattung der bisher angefallenen Kosten. Als im Dezember 1799 zur Deckung der Demarkationslinie ein Bataillon königlich-preußischer Truppen in Essen einzog, wurde auch dem damaligen sachsen-coburgischen Titular- Hofrat Lanius eine Einquartierung zugewiesen. Im Oktober 1800 wurde er, wie bereits früher einmal, vom gräflichen Kapitel als Präsenzmeister angestellt. Aufgrund des Vertrages von 1739, wonach fürstliche und Kapitularbeamte von Einquartierungen jeder Art befreit seien, forderte er die Befreiung. Die Gegenseite verweist darauf, daß die Truppen bereits am 1. April 1801 abgezogen seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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