Sigmund zu Bappenheim, des Heiligen Römischen Reichs Erbmarschall, Ritter, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden, dass Matheis Teyer, aus Kilian Teyers, seines Vetters, Erbschaft und nach dessen letzten Willen, Hennslein Necker, Kil. Teyers seligen Bruders Tochtersohn, bzw. dessen Vormund Sebastian Lochner, 6 fl. jährliches und ewiges Eigengeld aus dem Hause am Eck, beim St. Sebaldus Kirchhof, unter Vorbehalt des Ankaufrechtes, überlassen habe. - Siegler: Das Gericht zu Nürnberg. - Zeugen: Sebolt Reich und Hector Pomer.

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Staatsarchiv Nürnberg